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Nach der Pflichtschule


Du hast die Pflichtschule abgeschlossen, aber dein Ausbildung ist noch nicht beendet. Bis du 18 Jahre alt bist, gilt für dich in Österreich die Ausbildungspflicht.

Ausbildungspflicht

In Österreich gilt die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Das bedeutet, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren nach der Schulpflicht (Pflichtschulabschluss) eine weitere Schule besuchen oder eine Ausbildung machen müssen.

Die Ausbildungspflicht kannst du über verschiedene Wege erfüllen. Wir stellen sie dir weiter unten vor.

Hinweis: Auch geflüchtete Jugendliche müssen die Ausbildungspflicht erfüllen. Für Jugendliche, die 15 Jahre alt sind und nicht mehr unter die Schulpflicht fallen, ist die KOST oder die Bildungsdirektion Vorarlberg – Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik zuständig.

Infos und Anlaufstellen

Um die Ausbildungspflicht zu erfüllen, kannst du eine Lehre beginnen. Oder du besuchst eine weiterführende Schule wie eine allgemeinbildende höhere Schule (Gymnasium), eine berufsbildende höhere Schule oder eine berufsbildende mittlere Schule.

Lehre

Hier findest du alle Informationen zur Lehrstellensuche, deinen Rechten und Pflichten als Lehrling, Förderungen, dem Wohnzuschuss und zu deiner Aus- und Weiterbildung.

Lehrstellensuche

Du möchtest eine Lehre beginnen, bist dir aber noch unsicher, welchen Beruf du erlernen möchtest? Hier findest du Tipps und Infos.

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Start in die Lehre

Du hast eine Zusage für eine Lehrstelle erhalten. Aber was jetzt? So viele Dinge, an die du denken musst – Lehrvertrag, Urlaub, Probezeit … Hier findest du die wichtigsten Informationen für deine Lehrzeit.

Jugendliche schleift mit einer Maschine einen Tisch

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Förderungen für Lehrlinge

Du brauchst als Lehrling eine eigene Wohnung oder einen Heimplatz? Du möchtest eine Lehrlingsfreifahrt oder fragst dich, wie das mit der Familienbeihilfe läuft? Hier erfährst du mehr.

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Lehrabschluss

Du hast deine Lehre beendet und stehst kurz vor dem Abschluss. Was du dabei beachten musst und welche Möglichkeiten für einen Lehrabschluss es gibt, erfährst du hier.

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Höhere Schulen

Du möchtest nach deinem Pflichtschulabschluss in der Schule bleiben? Hier findest du die wichtigsten Infos über weiterführende Schulen.

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Abschlussarbeiten an höheren Schulen

Hier geben wir dir Infos zu den Themen Matura bzw. Reifeprüfung, vorwissenschaftliche Arbeiten und Diplomarbeiten.

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aktualisiert 10/2024

Start in die Lehre


Du hast eine Zusage für eine Lehrstelle erhalten. Aber was jetzt? So viele Dinge, an die du denken musst – Lehrvertrag, Urlaub, Probezeit … Hier findest du die wichtigsten Informationen rund um deine Lehrzeit.

 

Tipp: Vergiss nicht, dass deine aha card in Vorarlberg als Lehrlingsausweis gilt.

Lehrvertrag

Innerhalb von drei Wochen nach Beginn deiner Lehre muss dein*e Lehrberechtigte*r (meistens dein Chef*deine Chefin) den Lehrvertrag bei der Wirtschaftskammer anmelden. Darin steht dein Lehrberuf und die vereinbarte Lehrzeit. Du, deine Erziehungsberechtigten und dein*e Lehrberechtigte*r müssen den Vertrag unterschreiben.

Probezeit

In den ersten drei Monaten bist du in der Probezeit. Das heißt, der Lehrvertrag kann von dir oder deinem*deiner Lehrberechtigten jederzeit ohne Angabe eines Grundes beendet werden. Wenn du noch nicht volljährig bist und den Vertrag auflösen willst, brauchst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.

Pflichten

Als Lehrling musst du bestimmte Pflichten erfüllen, zum Beispiel in die Berufsschule gehen. Wenn du deine Pflichten nicht erfüllst, kannst du entlassen werden. Nichterfüllung deiner Pflichten kann zur Entlassung führen. Auch der Lehrbetrieb hat dir gegenüber gewisse Pflichten. Welche Pflichten du und dein Lehrbetrieb genau habt, findest du in der Broschüre der Arbeiterkammer „starter kit“.

Lehrlingseinkommen

Dein*e Lehrberechtigte*r ist verpflichtet, dir ein Lehrlingseinkommen zu bezahlen. Das richtet sich normalerweise nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. Wenn es für deinen Lehrberuf keinen Kollektivvertrag gibt, musst du die Höhe deines Gehalts und die Höhe der Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) mit dem*der Lehrberechtigten selbst vereinbaren. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen in deinem Lehrvertrag stehen. Du solltest jeden Monat eine Gehaltsabrechnung bekommen, die dein Einkommen, Überstunden, Zulagen, Sonderzahlungen und Abzüge zeigt.

Überstunden

Du darfst im Normalfall maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn du mehr als diese 40 Stunden in der Woche arbeitest, dann sind das Überstunden. Grundsätzlich sind Überstunden nicht erlaubt, wenn du unter 18 Jahre alt bist. Bei Fragen zu deiner Arbeitszeit wende dich an die Arbeiterkammer Vorarlberg.

Urlaub

Alle Lehrlinge haben Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr. In den ersten sechs Monaten baust du dir deinen Urlaub auf. Das heißt, dass du dir den Urlaub erst erarbeiten musst und nicht schon gleich fünf Wochen Urlaub nehmen kannst. Pro Monat erarbeitest du dir ca. zwei Urlaubstage.

Lehre und Berufsmatura

Wenn du willst, kannst du bereits während deiner Lehre eine Berufsmatura beginnen. Weitere Infos findest du hier.

Weiterbeschäftigungszeit

Wenn du deine Lehre abgeschlossen hast, ist dein*e Lehrberechtigte*r verpflichtet, dich für drei Monate in deinem Lehrberuf weiter zu beschäftigen. So lange kannst du in deinem Lehrbetrieb bleiben. Wenn du den Betrieb am Ende deiner Lehrzeit bzw. nach der Lehrabschlussprüfung verlassen möchtest, melde dich bei der Arbeiterkammer. Je nach Lehrvertrag kannst du verpflichtet sein, nach der Lehre noch drei Monate im Betrieb zu arbeiten.

Lehrlingscoaching

Das Lehrlingscoaching berät und unterstützt dich bei Problemen in deiner Lehre (Konflikte, Wiederaufnahme und Aufrechterhaltung des Lehrverhältnisses, berufliche Neuorientierung …).

Arbeiterkammer, Abteilung Lehrlinge & Jugend
Widnau 4, 6800 Feldkirch
Tel 050-2582300
Webseite

Wirtschaftskammer Lehrlingsstelle
WIFI-Campus, Bahnhofstraße 24, 6850 Dornbirn
Tel 05522-1155
lehre@wkv.at
Webseite

Lehre statt Leere
Schulgasse 18, 6850 Dornbirn
Tel 0664-8378427
vorarlberg@lehrestattleere.net
Website

Weitere Informationen zu Lehrvertrag und Probezeit, Rechten und Pflichten, Kollektivverträgen, Lehrabschlussprüfung …. findest du auf den Seiten der Arbeiterkammer.

Weitere Infos

 

aktualisiert 10/2024

Lehrabschluss


Du hast deine Lehre beendet und stehst kurz vor dem Abschluss. Was du dabei beachten musst und welche Möglichkeiten für einen Lehrabschluss es gibt, erfährst du hier.

Lehrabschlussprüfung

Du kannst die Lehrabschlussprüfung (LAP) im erlernten und auch in einem verwandten Lehrberuf ablegen.

Wer kann die Lehrabschlussprüfung machen?

  • Lehrlinge
  • Personen, die die Lehrzeit beendet haben (eventuell unter Anrechnung einer schulischen Ausbildung)
  • Personen, die auf Grund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit absolvieren müssen

Für die Vorbereitung gibt es in manchen Berufen Unterlagen oder Themenhefte: www.lap.at oder www.wko.at.

Auch Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung helfen dir, den Prüfungsstoff zu lernen. Diese findest du hier:

Mehr Infos und Kontaktadressen: 

Außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Ausnahmsweise kannst du zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden, wenn du eine der folgenden Anforderungen erfüllst:

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt und hast die Fertigkeiten und Kenntnisse für den Lehrberuf auf anderem Weg erworben, zum Beispiel du hast schon länger in diesem Beruf gearbeitet. Die Länge der Berufserfahrung muss mindestens die Hälfte der regulären Lehrzeit betragen.
  • Du bist Lehrling und kannst nach Abbruch des Lehrverhältnisses keine neue Lehrstelle mehr finden, hast aber mindestens die Hälfte der Lehrzeit absolviert.

Weitere Infos zum Thema findest du beim Prüfungsservice der Wirtschaftskammer.

Lehre und Berufsmatura

Du kannst bereits während der Lehre mit deiner Berufsmatura beginnen. Es gibt zwei Modelle für die Berufsmatura:

  • Beim Arbeitszeit-Modell besuchst du die Kurse untertags. Diese Zeit wird auch als Arbeitszeit anerkannt. Dafür brauchst du die Zustimmung deines Lehrbetriebs.
  • Beim Freizeit-Modell besuchst du die Kurse am Abend oder am Wochenende, also außerhalb deiner Arbeitszeit. Dafür brauchst du keine Zustimmung deines Lehrbetriebs.

Nach dem Lehrabschluss kannst du dann die Berufsmatura ablegen. Die Vorbereitungskurse und Prüfungen sind kostenlos.

Mehr Informationen erhältst du hier:

Weitere Infos

 

aktualisiert 10/2024

Förderungen für Lehrlinge


Du brauchst als Lehrling eine eigene Wohnung oder einen Heimplatz? Du möchtest eine Lehrlingsfreifahrt oder fragst dich, wie das mit der Familienbeihilfe läuft? Hier erfährst du mehr.

aha Lehrlingscard

Als Lehrling bekommst du deine persönliche aha Lehrlingscard, die auch als Lehrlingsausweis gilt. Die aha Lehrlingscard kannst du in der aha App aktivieren und hast sie immer am Handy mit dabei. Beantrage hier die aha Lehrlingscard kostenlos.

Lehrlingsförderungen des Vorarlberger Bildungszuschusses

Wohnzuschuss für Lehrlinge

Wenn du deine Lehre in Vorarlberg machst und eine eigene Wohnung oder einen Heimplatz brauchst, kannst du einen Wohnzuschuss beantragen. Das ist möglich, wenn dein Wohnort zu weit vom Arbeitsplatz entfernt ist oder der Arbeitsweg zu lang ist. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass dein Zweitwohnsitz oder Heimplatz etwas kostet. Mit dem Wohnzuschuss kannst du bis zu 50 % der Kosten zurückbekommen. Weitere Infos zum Thema Wohnen bekommst du hier.

Bildungskonto

Wenn du eine Lehrausbildung machst, hast du vielleicht auch Anspruch auf das Bildungskonto. Um dafür in Frage zu kommen, musst du mindestens ein Jahr vor Beginn deiner Lehre gearbeitet haben und deinen Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben.

Bildungsprämie für Arbeitnehmer*innen

Die Bildungsprämie ist eine Förderung für Lehrlinge und Arbeitnehmer*innen, die in Vorarlberg arbeiten und neben der Arbeit eine Ausbildung (zum Beispiel Lehrabschlussprüfung, Meisterprüfung, Universitätslehrgang …) machen. Auch der Besuch von Fachkursen mit einer Mindestdauer von 80 Stunden wird gefördert. Der Antrag kann erst nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Du kannst dich vorab informieren, ob die geplante Ausbildung förderbar ist und du die Voraussetzungen erfüllst.

Achtung: Du kannst nur EINE der oben genannten Lehrlingsförderungen des Vorarlberger Bildungszuschusses bekommen!

Arbeiterkammer Vorarlberg
Tel 050-258-4200
info@bildungszuschuss.at
www.bildungszuschuss.at

Lehrlingsfreifahrt

Als Lehrling kannst du für 19,60 Euro pro Lehrjahr mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln an allen Arbeitstagen von zu Hause bis zum Betrieb in Vorarlberg fahren. Achtung: Für die Fahrt zur Berufsschule (Berufsschülerfreifahrt) brauchst du einen zusätzlichen Antrag (Schülerantrag)! Ausnahme: Die Berufsschule und der Arbeitsplatz liegen auf der gleichen Strecke. Weitere Infos findest du bei der Arbeiterkammer Vorarlberg

Tipp: Wusstest du, dass du deine Lehrlingsfreifahrt in die aha App speichern kannst und somit alles griffbreit am Handy hast? Mehr Infos dazu findest du hier.

Schulfahrtbeihilfe

Die Schulfahrtbeihilfe steht dir zu, wenn …

… du als Lehrling von deinem Wohnort zur Berufsschule mindestens zwei Kilometer (in eine Richtung) zurücklegen musst und kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kannst

oder wenn …

… du in einem Internat in der Nähe deiner Berufsschule wohnst und mindestens einmal im Monat am Wochenende nach Hause fährst (Entfernung mindestens zwei Kilometer in eine Richtung).

Lade dafür das Formular „Beih 85“ hier herunter. Auf dem Formular werden auch die Voraussetzungen für eine Schulfahrtbeihilfe erklärt.

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Wenn du mindestens 20 Kilometer (einfache Wegstrecke) zur Arbeit fährst, kannst du die Pendlerpauschale und den Pendlereuro nutzen. Sie bringen dir eine höhere Steuervergünstigung. Auch wenn dein Arbeitsweg weniger als 20 Kilometer beträgt und du nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kannst, hast du Anspruch auf die Pendlerpauschale. Die Höhe des Pendlereuros hängt davon ab, wie lange du zur Arbeit fährst. Du kannst dir die Pendlerpauschale und den Pendlereuro mit der Arbeitnehmerveranlagung (dem Steuerausgleich) auszahlen lassen.

Negativsteuer

Als Lehrling kannst du dir über die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 bis zu 1.250 Euro vom Finanzamt zurückholen. Möglich macht das der SV-Bonus (Sozialversicherungsbonus). Damit erhältst du 55 % der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge bis maximal 1.250 Euro zurück. Die Höhe der Rückzahlung hängt davon ab, wie hoch deine Lehrlingsentschädigung ist und wie viel Sozialversicherung du bezahlt hast.

Familienbeihilfe

Solange du dich in der Ausbildung befindest, kannst du bis zu deinem 24. Geburtstag Familienbeihilfe beziehen.

Lehrlingsförderungen der Wirtschaftskammer

Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung

Wenn du als Lehrling den Vorbereitungskurs für die Lehrabschlussprüfung besuchst, kannst du um eine Förderung bei der Wirtschaftskammer ansuchen. Der Bund übernimmt bis zu 100 % der Kurskosten pro Kursteilnahme.

Digi-Scheck 2023 & 2024

Mit dem Digi-Scheck werden bestimmte Kurse gefördert, die du während deiner Lehrzeit besuchen kannst. Gefördert werden Kurse zu den Themen Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement und berufsbezogene Fremdsprachen.

Weitere Infos und eine Liste der förderbaren Kurse findest du hier.

Infos bei der Wirtschaftskammer
Tel. 05522-3057711
lehre.foerdern@wkv.at
www.lehre-foerdern.at

Förderungen des AMS

Entfernungsbeihilfe

Wenn deine Lehrstelle weit von deinem Wohnort entfernt ist, kannst du beim AMS eine Entfernungsbeihilfe beantragen. Das AMS bezahlt dann einen Teil deiner Fahrtkosten. Wenn du aufgrund der Entfernung eine Wohnung mieten musst, kann auch ein Teil der Mietkosten ersetzt werden. Die Beihilfe muss jedes Jahr neu beantragt werden. Informiere dich beim AMS, ob du Anspruch auf diese Förderung hast.

Vorstellungsbeihilfe und Lehrantrittsbeihilfe

Wenn du finanzielle Probleme hast und zu einem Vorstellungsgespräch außerhalb deiner Region eingeladen wirst, bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung erstattet. Das gleiche gilt für den Antritt deiner Lehrstelle. Informiere dich vor dem Vorstellungsgespräch oder vor dem Lehrantritt beim AMS. Die Kontaktdaten des AMS Vorarlberg findest du hier.

Auslandspraktikum

Du möchtest im Ausland deine Fremdsprachenkenntnisse verbessern und vielleicht eine neue Kultur kennenlernen? Dann sammle Erfahrungen durch ein Auslandspraktikum. Die Organisation IFA fördert Auslandspraktika für Lehrlinge. Weitere Infos zum Thema Auslandspraktika bekommst du hier.

Weitere Infos

 

aktualisiert 10/2024