Zum Inhalt springen

Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität der Seite zu gewährleisten. Weiters verwenden wir Cookies, die für Analyse- und Werbezwecke notwendig sind. Alle Informationen findest du dazu in unseren Datenschutzbestimmungen.

Mit dem Pflichtschulabschluss kannst du eine BMS, AHS oder BHS besuchen und hast bessere Chancen auf eine Lehrstelle.

Hier geht's um ...

- Allgemeine Schulpflicht
- Schulformen
- Pflichtschulabschluss nachholen
- Förderungen

Der Pflichtschulabschluss ermöglicht dir, eine berufsbildende mittlere Schule (BMS), eine allgemeinbildende höhere Schule (AHS) oder eine berufsbildende höhere Schule (BHS) zu besuchen. Außerdem erhöht er deine Chancen auf eine Lehre. 

Allgemeine Schulpflicht

In Österreich müssen alle Kinder, die hier leben, in die Schule gehen. Die Schulpflicht beginnt in dem Jahr, in dem ein Kind am oder vor dem 1. September sechs Jahre alt wird. Sie dauert neun Schuljahre.

Wir benötigen für Videoinhalte Ihre Zustimmung

Wir verwenden den Dienst von Youtube, um Videoinhalte zur Verfügung zu stellen. Per Klick auf “Akzeptieren” willigen Sie dessen Nutzung ein.

Um die Schulpflicht zu erfüllen, besuchen Kinder folgende Schulen:

1. bis 4. Schuljahr:

  • Volksschule (VS)
  • Dauer: vier Schuljahre
  • normalerweise für Kinder von 6 bis 10 Jahren

Wird im 1. Schuljahr festgestellt, dass das Kind noch nicht bereit für die Schule ist, muss es in die Vorschule wechseln.

5. bis 8. Schuljahr:

9. Schuljahr:

Junge in der Schule im Gang mit seinem Schulrucksack

Andere Schulformen

Sonderschule

Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können eine Sonderschule besuchen. Einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dem Unterricht nicht folgen können.

Privatschule, Unterricht zu Hause oder Schule im Ausland

Kinder, die schulpflichtig sind, können auch auf andere Weise lernen, zum Beispiel in einer Privatschule, durch Unterricht zu Hause oder in einer Schule im Ausland. Das muss aber der Bildungsdirektion gemeldet werden, die prüfen muss, ob dieser Unterricht gleich gut ist wie der an öffentlichen Schulen.

Junge sitzt mit anderen Schülern am Tisch und lernt

Begabungs- und Begabtenförderung

Hier geht es darum, die Persönlichkeit und besondere Fähigkeiten oder Interessen der Schüler*innen zu fördern. Eine solche Förderung wird zum Beispiel überlegt, wenn ein*e Schüler*in eine Klasse überspringen könnte.

Kontakt: Österreichische Zentrum für Begabtenförderung und Begabungsförderung

Zugezogene Kinder und Jugendliche aus dem Ausland

Kinder und Jugendliche, die aus dem Ausland nach Österreich kommen, werden je nach Alter in die unterschiedlichen Schulstufen eingestuft und einer Klasse zugewiesen. Danach werden ihre Deutschkenntnisse geprüft. Sollten diese nicht ausreichend sein, gibt es Unterstützung in einer Deutschförderklasse. Für die Anmeldung können sich die Familien direkt an die Schule im jeweiligen Wohnortsprengel wenden. Auskunft zur passenden Volks- oder Mittelschule gibt es in der jeweiligen Gemeinde. Weitere Infos und den genauen Ablauf bekommen die Familien dann von der jeweiligen Sprengelschule.

Pflichtschulabschluss nachholen

Den Pflichtschulabschluss kann man nach der Schulpflicht nachholen.

Anbieter*innen in Vorarlberg

Förderungen

Für dich relevant
aha info, Leben A-Z

Grundwehr und Zivildienst

Grundwehrdienst Bundesministerium für Landesverteidigung Infos rund ums Bundesheer KontaktRoßauer Lände 1, 1090 WienTel. 050201-0Webseite Ergänzungsabteilung Militärkommando Vorarlberg Kommandogebäude Oberst Bilgeri KontaktReichsstraße 20, 6900 BregenzTel. 050201-0bundesheer.v@bmlv.gv.atWebseite Karriere beim Heer Infos zu Jobs beim Bundesheer, zu Auslandseinsätzen mit dem Bundesheer und zum Thema „Ich werde Soldatin“ KontaktTel. 050201-991640ausbildungsdienst@bmlv.gv.atWebseite Zivildienst im Inland Zivildienstserviceagentur Infos und Fragen zum Zivildienst, […]

Mehr erfahren
aha info, Freizeit

Theater und Tanz

Mitmachen & Co Förderungen

Mehr erfahren
aha info, Arbeit

Start in die Lehre

  Lehrvertrag Spätestens drei Wochen nach dem Start deiner Lehre muss dein*e Lehrberechtigte*r (meistens dein Chef*deine Chefin) den Lehrvertrag bei der Wirtschaftskammer anmelden. Im Vertrag steht, welchen Lehrberuf du machst und wie lange die Lehre dauert. Du, deine Erziehungsberechtigten und dein*e Lehrberechtigte*r müssen den Vertrag unterschreiben. Probezeit In den ersten drei Monaten bist du in der Probezeit. […]

Mehr erfahren

aktualisiert 02/2026