Hier erfährst du, was die „Stellungspflicht“ ist, was dich bei der Stellung erwartet und es zu beachten gilt.
Hier geht's um ...
- Frauen im Bundesheer
- Stellung: Was dich erwartet
Was bedeutet „Stellungspflicht“?
In Österreich müssen männliche Staatsbürger ab 17 Jahren zum Wehrdienst („Stellungspflicht“). Das heißt: Etwa zwischen deinem 17. und 18. Geburtstag bekommst du per Post eine Einladung zum „Musterungstermin“. Das ist ein zweitägiger Check deiner Fitness (körperlich und psychisch). Wenn du nicht erscheinst, kann das laut Gesetz Ärger geben (Geldstrafe von bis zu 7.000 Euro). Bist du verhindert (zum Beispiel wegen Matura oder Lehrabschluss), kontaktiere sofort das Ergänzungsamt: du kannst den Termin mit Nachweis verschieben.
Ladung zur Stellung
Du bekommst einen Brief (Ladung) nach Hause. Dort steht, wann und wo deine Stellung ist und was du mitnehmen sollst. Infos zur Stellung findest du hier. Falls etwas unklar ist, frag bei der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Vorarlberg: bundesheer.v@bmlv.gv.at oder Tel. 0664-6225767. Die Einladung zur Stellung enthält auch ein Bahnticket. Achte darauf, alle erforderlichen Unterlagen (Checkliste für die Stellung) dabei zu haben.


Frauen im Bundesheer
Auch wenn du als Frau nicht eingezogen wirst – also nicht verpflichtend zum Bundesheer musst – kannst du freiwillig zum Bundesheer. Freiwilliger Grundwehrdienst für Frauen: Das ist ein sechsmonatiges Programm, mit dem du als Frau den Beruf beim Bundesheer kennenlernen kannst. Danach kannst du entscheiden, ob du weitermachen willst. Auch für Frauen öffnen sich so viele Karrierechancen, wie zum Beispiel Unteroffizierin oder Offizierin zu werden. Der Bund unterstützt dich dabei, zum Beispiel mit Mentoring oder Kinderbetreuung. Mehr Infos findest du auf der Website des Bundesheeres oder beim Heerespersonalamt unter Tel. 0664-622 2789.
Überschneidung deines Stellungstermins
Fällt dein Stellungstermin auf ein wichtiges Prüfungsdatum (Matura, Lehrabschlussprüfung, etc.), sag rechtzeitig Bescheid. Schreibe oder rufe das Ergänzungsamt an und schicke eine Bestätigung deiner Schule/deines Ausbildners*deiner Ausbildnerin an bundesheer.v@bmlv.gv.at oder Tel. 0664-6225767. So bekommst du in der Regel einen Ersatztermin. Das Bundesheer berücksichtigt solche Gründe und hilft, alles zu verschieben.
Was erwartet dich bei der Stellung?
Die Stellung dauert etwa zwei Tage. Dort wird überprüft, ob du für den Grundwehr- oder Zivildienst geeignet bist. Du machst verschiedene Gesundheitschecks, wie zum Beispiel Blutabnahme, Sehtest, Hörtest und eine ärztliche Untersuchung. Es gibt auch psychologische Tests. Manchmal wird auch eine Dopingprobe gemacht.
Ziel ist, herauszufinden, wo deine Stärken liegen und welcher Dienst gut zu dir passt. Mach dir keine Sorgen – sei einfach ehrlich.
Wichtig
Dokumente für deine Stellung
Bringe zur Stellung folgende Unterlagen mit:
- Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- e-Card (deine Gesundheitskarte)
- ausgefüllter medizinischer Fragebogen (liegt der Einladung zur Stellung bei)
- Impfpass
- Nachweis über deine Ausbildung (Schul- oder Lehrabschlussbestätigung)
- ärztliche Unterlagen (falls vorhanden)
Auf der Bundesheer-Webseite gibt es eine Checkliste mit allen Details. Du findest sie unter dem Punkt „Checkliste für die Stellung“.


Wo findet die Stellung statt?
Für 17-Jährige aus Vorarlberg findet die Stellung in Innsbruck statt. Das Bundesheer zahlt dir die Fahrt und sorgt für Unterkunft und Verpflegung während der Stellung. Du kannst also im Stellungshaus übernachten und kostenlos essen. So behältst du während der Untersuchung volle Konzentration auf die Tests.
Wie weißt du, ob du einen Grundwehr- oder Zivildienst machen musst?
Nach der Stellung bekommst du einen Brief, in dem steht, ob du tauglich bist oder nicht. Mögliche Einstufungen sind:
- (Voll)tauglich: Du bist fit und verpflichtet den Grundwehr- oder Zivildienst zu leisten. Du erhältst einen Einberufungsbefehl (vier bis sechs Wochen vor deinem Dienstbeginn). Wenn du dich für den Zivildienst entscheidest, musst du deine Zivildiensterklärung gleich bei der Stellung abgeben oder sie an die Ergänzungsabteilung in Bregenz senden.
- Teiltauglich: Du bist tauglich, aber mit kleinen Einschränkungen. Deshalb bekommst du Aufgaben, die gut zu dir passen könnten, zum Beispiel im Büro, in der Küche oder in der IT. Du kannst auch den Zivildienst leisten.
- Vorübergehend untauglich: Im Moment bist du nicht tauglich. Du wirst zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zur Stellung eingeladen.
- Untauglich: Du kannst aus körperlichen oder psychischen Gründen keinen Wehrdienst machen. Du musst dann weder Grundwehr- noch Zivildienst leisten.
Du hast Fragen zu deiner Stellung?
Wende dich an die Ergänzungsabteilung in Bregenz: Tel. 050201-9041040. Weitere Informationen findest du auch auf der Webseite des österreichischen Bundesheeres.
Weitere Infos
Grundwehrdienst
Zivildienst im Inland
Auslandsdienst (Zivildiensdienst im Ausland)
Versicherungen
Was sind Versicherungen? Versicherungen schließt man ab, um sich finanziell gegen Gefahren abzusichern. Du zahlst regelmäßig Geld („Prämie“) an eine Versicherungsanstalt und bist damit gegen eine gewisse Gefahr („Risiko“) geschützt. Welche Gefahren das sein können, kannst du weiter unten lesen. Wenn eines dieser Risiken eintritt, gegen das du versichert bist, bezahlt dir die Versicherung das […]
Hass im Netz
Was bedeutet „Hass im Netz?“ Hass im Netz sind Wörter, Bilder oder Videos, die absichtlich verwendet werden, um bestimmte Menschen oder Gruppen zu beleidigen oder schlecht zu machen. Oft geht es auch gegen bestimmte Meinungen oder Werte. Solche hasserfüllten Inhalte gibt es überall im Internet – in Kommentaren, Chats, sozialen Netzwerken oder Foren. Damit werden […]
Beratungsstellen
Wenn du eine gute Beratung zu Tattoos und Piercings brauchst, wende dich an erfahrene Tätowierer*innen und Piercer*innen. Sie erklären dir alles Wichtige – von Farben und Pflege bis zu möglichen Risiken und passenden Körperstellen. Beratungsstellen Kinder- und Jugendanwaltschaft VorarlbergTel. 05522-84900Infos zu rechtlichen Fragen Rat auf DrahtTel. 147 (rund um die Uhr)Onlineberatung über die Website Lehrlingsabteilung […]
aktualisiert 01/2026