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In Österreich gilt die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. Das bedeutet, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren nach der Schulpflicht (Pflichtschulabschluss) eine weitere Schule besuchen oder eine Ausbildung machen müssen.
Die Ausbildungspflicht kannst du über verschiedene Wege erfüllen. Wir stellen sie dir weiter unten vor.
Hinweis: Auch geflüchtete Jugendliche müssen die Ausbildungspflicht erfüllen. Für Jugendliche, die 15 Jahre alt sind und nicht mehr unter die Schulpflicht fallen, ist die KOST oder die Bildungsdirektion Vorarlberg – Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik zuständig.
KOST VORARLBERG - KOORDINIERUNGSSTELLE AUSBILDUNG BIS 18 VORARLBERG
Angebote für den Übergang von der Schule zum Beruf, Beratung und Coaching
AUSBILDUNG BIS 18
Bundesweite Informationen zur Ausbildungspflicht für Eltern, Jugendliche, Schulen, Organisationen und Betriebe
Um die Ausbildungspflicht zu erfüllen, kannst du eine Lehre beginnen. Oder du besuchst eine weiterführende Schule wie eine allgemeinbildende höhere Schule (Gymnasium), eine berufsbildende höhere Schule oder eine berufsbildende mittlere Schule.
Hier findest du alle Informationen zur Lehrstellensuche, deinen Rechten und Pflichten als Lehrling, Förderungen, dem Wohnzuschuss und zu deiner Aus- und Weiterbildung.
Du möchtest eine Lehre beginnen, bist dir aber noch unsicher, welchen Beruf du erlernen möchtest? Hier findest du Tipps und Infos.
Du hast eine Zusage für eine Lehrstelle erhalten. Aber was jetzt? So viele Dinge, an die du denken musst – Lehrvertrag, Urlaub, Probezeit … Hier findest du die wichtigsten Informationen für deine Lehrzeit.
Du brauchst als Lehrling eine eigene Wohnung oder einen Heimplatz? Du möchtest eine Lehrlingsfreifahrt oder fragst dich, wie das mit der Familienbeihilfe läuft? Hier erfährst du mehr.
Du hast deine Lehre beendet und stehst kurz vor dem Abschluss. Was du dabei beachten musst und welche Möglichkeiten für einen Lehrabschluss es gibt, erfährst du hier.
Du möchtest nach deinem Pflichtschulabschluss in der Schule bleiben? Hier findest du die wichtigsten Infos über weiterführende Schulen.
Hier geben wir dir Infos zu den Themen Matura bzw. Reifeprüfung, vorwissenschaftliche Arbeiten und Diplomarbeiten.
aktualisiert 10/2024
Tipp: Vergiss nicht, dass deine aha card in Vorarlberg als Lehrlingsausweis gilt.
Spätestens drei Wochen nach dem Start deiner Lehre muss dein*e Lehrberechtigte*r (meistens dein Chef*deine Chefin) den Lehrvertrag bei der Wirtschaftskammer anmelden. Im Vertrag steht, welchen Lehrberuf du machst und wie lange die Lehre dauert. Du, deine Erziehungsberechtigten und dein*e Lehrberechtigte*r müssen den Vertrag unterschreiben.
In den ersten drei Monaten bist du in der Probezeit. In dieser Zeit kannst du oder dein*deine Lehrberechtigte*r den Lehrvertrag jederzeit ohne Grund beenden. Bist du noch nicht volljährig und möchtest den Vertrag beenden, brauchst du die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.
Als Lehrling musst du bestimmte Pflichten erfüllen – zum Beispiel in die Berufsschule gehen. Wenn du deine Pflichten nicht erfüllst, kannst du gekündigt werden. Auch dein Lehrbetrieb hat dir gegenüber Pflichten. Welche Pflichten du und dein Lehrbetrieb habt, erfährst du in der Broschüre „starter kit“ der Arbeiterkammer.
Dein*e Lehrberechtigte*r ist verpflichtet, dir ein Lehrlingseinkommen zu bezahlen. Das richtet sich normalerweise nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. Gibt es für deinen Lehrberuf keinen Kollektivvertrag, musst du die Höhe deines Gehalts und die Höhe der Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) direkt mit dem*der Lehrberechtigten vereinbaren. Wichtig ist, dass diese Vereinbarungen in deinem Lehrvertrag stehen. Du solltest jeden Monat eine Gehaltsabrechnung bekommen. Darauf stehen dein Einkommen, Überstunden, Zulagen, Sonderzahlungen und Abzüge.
Du darfst normalerweise höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn du mehr als diese 40 Stunden in der Woche arbeitest, dann sind das Überstunden. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, sind Überstunden grundsätzlich nicht erlaubt. Hast du Fragen zu deiner Arbeitszeit, kannst du dich an die Arbeiterkammer Vorarlberg wenden.
Arbeiterkammer Vorarlberg – Arbeitszeit
Alle Lehrlinge haben jedes Arbeitsjahr Anspruch auf fünf Wochen Urlaub. In den ersten sechs Monaten musst du dir den Urlaub aber erst erarbeiten. Das heißt: Du kannst nicht sofort die ganzen fünf Wochen nehmen. Pro Monat erarbeitest du dir ca. zwei Urlaubstage.
Wenn du willst, kannst du schon während deiner Lehre eine Berufsmatura beginnen. Infos dazu findest du hier.
Wenn du deine Lehre abgeschlossen hast, ist dein*e Lehrberechtigte*r verpflichtet, dich für drei Monate in deinem Lehrberuf weiter zu beschäftigen. So lange kannst du in deinem Lehrbetrieb bleiben.
Wenn du den Betrieb am Ende deiner Lehrzeit bzw. nach der Lehrabschlussprüfung verlassen möchtest, frag am besten bei der Arbeiterkammer nach. Je nach Lehrvertrag kannst du verpflichtet sein, nach der Lehre noch drei Monate im Betrieb zu arbeiten.
Das Lehrlingscoaching hilft dir, wenn es in deiner Lehre Schwierigkeiten gibt – zum Beispiel bei Konflikten, wenn du deine Lehre wieder aufnehmen oder weitermachen möchtest oder wenn du über einen neuen Beruf nachdenkst.
Arbeiterkammer, Abteilung Lehrlinge & Jugend Widnau 4, 6800 Feldkirch Tel. 050-2582300
Wirtschaftskammer Lehrlingsstelle WIFI-Campus Bahnhofstraße 24, 6850 Dornbirn Tel. 05522-1155 lehre@wkv.at
Lehre statt Leere Schulgasse 18, 6850 Dornbirn Tel. 0664-8378427 vorarlberg@lehrestattleere.net
Mehr Infos zu Lehrvertrag, Probezeit, Rechten und Pflichten, Kollektivverträgen, zur Lehrabschlussprüfung und mehr findest du bei der Arbeiterkammer.
aktualisiert 9/2025
Du kannst die Lehrabschlussprüfung (LAP) im erlernten und auch in einem verwandten Lehrberuf ablegen.
Wer kann die Lehrabschlussprüfung machen?
Für die Vorbereitung gibt es in manchen Berufen Unterlagen oder Themenhefte: www.lap.at oder www.wko.at.
Auch Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung helfen dir, den Prüfungsstoff zu lernen. Diese findest du hier:
bfi der Arbeiterkammer Vorarlberg
Pfiffikus – Weiterbildung in Vorarlberg
WIFI Vorarlberg
Mehr Infos und Kontaktadressen:
Abteilung Lehrlinge & Jugend der Arbeiterkammer
WKV Lehrlingsstelle
Ausnahmsweise kannst du zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden, wenn du eine der folgenden Anforderungen erfüllst:
Weitere Infos zum Thema findest du beim Prüfungsservice der Wirtschaftskammer.
Du kannst bereits während der Lehre mit deiner Berufsmatura beginnen. Es gibt zwei Modelle für die Berufsmatura:
Nach dem Lehrabschluss kannst du dann die Berufsmatura ablegen. Die Vorbereitungskurse und Prüfungen sind kostenlos.
Mehr Informationen erhältst du hier:
Als Lehrling bekommst du deine persönliche aha Lehrlingscard, die auch als Lehrlingsausweis gilt. Die aha Lehrlingscard kannst du in der aha App aktivieren und hast sie immer am Handy mit dabei. Beantrage hier die aha Lehrlingscard kostenlos.
Wohnzuschuss für Lehrlinge
Wenn du deine Lehre in Vorarlberg machst und eine eigene Wohnung oder einen Heimplatz brauchst, kannst du einen Wohnzuschuss beantragen. Das ist möglich, wenn dein Wohnort zu weit vom Arbeitsplatz entfernt ist oder der Arbeitsweg zu lang ist. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass dein Zweitwohnsitz oder Heimplatz etwas kostet. Mit dem Wohnzuschuss kannst du bis zu 50 % der Kosten zurückbekommen. Weitere Infos zum Thema Wohnen bekommst du hier.
Bildungskonto
Wenn du eine Lehrausbildung machst, hast du vielleicht auch Anspruch auf das Bildungskonto. Um dafür in Frage zu kommen, musst du mindestens ein Jahr vor Beginn deiner Lehre gearbeitet haben und deinen Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben.
Bildungsprämie für Arbeitnehmer*innen
Die Bildungsprämie ist eine Förderung für Lehrlinge und Arbeitnehmer*innen, die in Vorarlberg arbeiten und neben der Arbeit eine Ausbildung (zum Beispiel Lehrabschlussprüfung, Meisterprüfung, Universitätslehrgang …) machen. Auch der Besuch von Fachkursen mit einer Mindestdauer von 80 Stunden wird gefördert. Der Antrag kann erst nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Du kannst dich vorab informieren, ob die geplante Ausbildung förderbar ist und du die Voraussetzungen erfüllst.
Achtung: Du kannst nur EINE der oben genannten Lehrlingsförderungen des Vorarlberger Bildungszuschusses bekommen!
Arbeiterkammer Vorarlberg Tel 050-258-4200 info@bildungszuschuss.at www.bildungszuschuss.at
Als Lehrling kannst du für 19,60 Euro pro Lehrjahr mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln an allen Arbeitstagen von zu Hause bis zum Betrieb in Vorarlberg fahren. Achtung: Für die Fahrt zur Berufsschule (Berufsschülerfreifahrt) brauchst du einen zusätzlichen Antrag (Schülerantrag)! Ausnahme: Die Berufsschule und der Arbeitsplatz liegen auf der gleichen Strecke. Weitere Infos findest du bei der Arbeiterkammer Vorarlberg
Tipp: Wusstest du, dass du deine Lehrlingsfreifahrt in die aha App speichern kannst und somit alles griffbreit am Handy hast? Mehr Infos dazu findest du hier.
Die Schulfahrtbeihilfe steht dir zu, wenn …
… du als Lehrling von deinem Wohnort zur Berufsschule mindestens zwei Kilometer (in eine Richtung) zurücklegen musst und kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kannst
oder wenn …
… du in einem Internat in der Nähe deiner Berufsschule wohnst und mindestens einmal im Monat am Wochenende nach Hause fährst (Entfernung mindestens zwei Kilometer in eine Richtung).
Lade dafür das Formular „Beih 85“ hier herunter. Auf dem Formular werden auch die Voraussetzungen für eine Schulfahrtbeihilfe erklärt.
Wenn du mindestens 20 Kilometer (einfache Wegstrecke) zur Arbeit fährst, kannst du die Pendlerpauschale und den Pendlereuro nutzen. Sie bringen dir eine höhere Steuervergünstigung. Auch wenn dein Arbeitsweg weniger als 20 Kilometer beträgt und du nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kannst, hast du Anspruch auf die Pendlerpauschale. Die Höhe des Pendlereuros hängt davon ab, wie lange du zur Arbeit fährst. Du kannst dir die Pendlerpauschale und den Pendlereuro mit der Arbeitnehmerveranlagung (dem Steuerausgleich) auszahlen lassen.
Als Lehrling kannst du dir über die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 bis zu 1.250 Euro vom Finanzamt zurückholen. Möglich macht das der SV-Bonus (Sozialversicherungsbonus). Damit erhältst du 55 % der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge bis maximal 1.250 Euro zurück. Die Höhe der Rückzahlung hängt davon ab, wie hoch deine Lehrlingsentschädigung ist und wie viel Sozialversicherung du bezahlt hast.
Solange du dich in der Ausbildung befindest, kannst du bis zu deinem 24. Geburtstag Familienbeihilfe beziehen.
Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung
Wenn du als Lehrling den Vorbereitungskurs für die Lehrabschlussprüfung besuchst, kannst du um eine Förderung bei der Wirtschaftskammer ansuchen. Der Bund übernimmt bis zu 100 % der Kurskosten pro Kursteilnahme.
Digi-Scheck 2023 & 2024
Mit dem Digi-Scheck werden bestimmte Kurse gefördert, die du während deiner Lehrzeit besuchen kannst. Gefördert werden Kurse zu den Themen Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement und berufsbezogene Fremdsprachen.
Weitere Infos und eine Liste der förderbaren Kurse findest du hier.
Infos bei der Wirtschaftskammer Tel. 05522-3057711 lehre.foerdern@wkv.at www.lehre-foerdern.at
Entfernungsbeihilfe
Wenn deine Lehrstelle weit von deinem Wohnort entfernt ist, kannst du beim AMS eine Entfernungsbeihilfe beantragen. Das AMS bezahlt dann einen Teil deiner Fahrtkosten. Wenn du aufgrund der Entfernung eine Wohnung mieten musst, kann auch ein Teil der Mietkosten ersetzt werden. Die Beihilfe muss jedes Jahr neu beantragt werden. Informiere dich beim AMS, ob du Anspruch auf diese Förderung hast.
Vorstellungsbeihilfe und Lehrantrittsbeihilfe
Wenn du finanzielle Probleme hast und zu einem Vorstellungsgespräch außerhalb deiner Region eingeladen wirst, bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung erstattet. Das gleiche gilt für den Antritt deiner Lehrstelle. Informiere dich vor dem Vorstellungsgespräch oder vor dem Lehrantritt beim AMS. Die Kontaktdaten des AMS Vorarlberg findest du hier.
Auslandspraktikum
Du möchtest im Ausland deine Fremdsprachenkenntnisse verbessern und vielleicht eine neue Kultur kennenlernen? Dann sammle Erfahrungen durch ein Auslandspraktikum. Die Organisation IFA fördert Auslandspraktika für Lehrlinge. Weitere Infos zum Thema Auslandspraktika bekommst du hier.