Zum Inhalt springen

Cookies

Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität der Seite zu gewährleisten. Weiters verwenden wir Cookies, die für Analyse- und Werbezwecke notwendig sind. Alle Informationen findest du dazu in unseren Datenschutzbestimmungen.

Du hast deine Lehre beendet und stehst kurz vor dem Abschluss. Was du dabei beachten musst und welche Möglichkeiten für einen Lehrabschluss es gibt, erfährst du hier.

Hier geht's um ...

- Lehrabschlussprüfung
- Lehre und Berufsmatura

Lehrabschlussprüfung

Du kannst die Lehrabschlussprüfung (LAP) im erlernten und auch in einem verwandten Lehrberuf ablegen.

Wer kann die Lehrabschlussprüfung machen?

  • Lehrlinge
  • Personen, die die Lehrzeit beendet haben (eventuell unter Anrechnung einer schulischen Ausbildung)
  • Personen, die auf Grund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit absolvieren müssen

Für die Vorbereitung gibt es in manchen Berufen Unterlagen oder Themenhefte: www.lap.at oder www.wko.at.

Auch Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung helfen dir, den Prüfungsstoff zu lernen. Diese findest du hier:

Mehr Infos und Kontaktadressen: 

Außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Ausnahmsweise kannst du zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden, wenn du eine der folgenden Anforderungen erfüllst:

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt und hast die Fertigkeiten und Kenntnisse für den Lehrberuf auf anderem Weg erworben, zum Beispiel du hast schon länger in diesem Beruf gearbeitet. Die Länge der Berufserfahrung muss mindestens die Hälfte der regulären Lehrzeit betragen.
  • Du bist Lehrling und kannst nach Abbruch des Lehrverhältnisses keine neue Lehrstelle mehr finden, hast aber mindestens die Hälfte der Lehrzeit absolviert.

Weitere Infos zum Thema findest du beim Prüfungsservice der Wirtschaftskammer.

Junge Lehrlinge bei der Arbeit

Lehre und Berufsmatura

Du kannst bereits während der Lehre mit deiner Berufsmatura beginnen. Es gibt zwei Modelle für die Berufsmatura:

  • Beim Arbeitszeit-Modell besuchst du die Kurse untertags. Diese Zeit wird auch als Arbeitszeit anerkannt. Dafür brauchst du die Zustimmung deines Lehrbetriebs.
  • Beim Freizeit-Modell besuchst du die Kurse am Abend oder am Wochenende, also außerhalb deiner Arbeitszeit. Dafür brauchst du keine Zustimmung deines Lehrbetriebs.

Nach dem Lehrabschluss kannst du dann die Berufsmatura ablegen. Die Vorbereitungskurse und Prüfungen sind kostenlos.

Mehr Informationen erhältst du hier:

Für dich relevant
aha info, Ausland

Kostenlose Travel-Pässe

DiscoverEU ist eine Aktion von Erasmus+. Geh mit dem Zug auf Entdeckungsreise und lerne Europa kennen. Es erwarten dich atemberaubende Landschaften und pulsierende Städte. Jedes Jahr gibt es zwei Bewerbungsrunden, bei denen Travel-Pässe verlost werden. Wirst du ausgewählt, erhältst du einen kostenlosen Travel-Pass. Die nächste Bewerbungsrunde startet am 8. April 2026 um 12.00 Uhr und endet am 22. […]

Mehr erfahren
aha info

Jobstart

Du brauchst Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung? Dann nutze den kostenlosen Arbeiterkammer-Steuerservice, um gemeinsam mit Profis der Arbeiterkammer deine Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Häufig gestellte Fragen zur Telearbeit findest du hier. Du hast Fragen zur Pendlerpauschale/zum Pendlereuro und brauchst Rat? Melde dich bei der Hotline Steuerrecht der Arbeiterkammer: 050-2583100 oder 05522-3063100 Kontakt bei Fragen Du hast Fragen und […]

Mehr erfahren
aha info, Leben A-Z

Suche nach seriösen Studios

Checkliste In Österreich ist die Landesinnung „Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure“ für Tattoos zuständig. Dort kannst du dich erkundigen, ob ein Studio „offiziell“ als Gewerbe eingetragen ist. Den Kontakt zur Landesinnung findest du auf der Website der Wirtschaftskammer.

Mehr erfahren

aktualisiert 10/2024