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- Krankenversicherung
- Mitversicherung
- Selbstversicherung
- Unfallversicherung

Krankenversicherung

Du bist als Studierende*r nicht automatisch krankenversichert. Wenn du nicht über eine*n Arbeitgeber*in pflichtversichert oder bei deinen Eltern mitversichert bist, solltest du dich selber versichern. Ohne Versicherung können Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte sehr teuer werden.

Mitversicherung bei den Erziehungsberechtigten

Grundsätzlich kannst du meistens bis zum Ende deines 27. Lebensjahres bei deinen Erziehungsberechtigten mitversichert sein. Dafür musst du dem Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS) jedes Jahr die aktuelle Studienbestätigung vorlegen. Ab dem dritten Semester ist ein Erfolgsnachweis vom letzten Studienjahr nötig, das heißt, du musst 16 positiv absolvierte ECTS-Punkte oder acht positive Semesterwochenstunden nachweisen. Mehr Informationen findest du hier.

Selbstversicherung für Studierende

Wenn du nicht über eine*n Arbeitgerber*in oder über die Erziehungsberechtigten versichert bist, hast du die Möglichkeit, dich selbst zu versichern. Die ÖGK bietet für Studierende eine günstige Selbstversicherung an.

Mehr Infos findest du in den ÖH-Broschüren „Sozialbroschüre“ und „Studieren, Arbeiten und Sozialversicherung“.

Hinweis

Informiere dich über deine Ansprüche, wenn du zum Beispiel neben dem Studium arbeiten möchtest.

Gesetzliche Unfallversicherung

Durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz bist du während deines Studiums automatisch unfallversichert, wenn du in Österreich studierst oder die Studienberechtigungsprüfung machst. Du musst dich für diese Versicherung nicht selber anmelden und auch nichts bezahlen.

Bei Studierenden aus der EU, dem EWR oder der Schweiz muss geprüft werden, ob Österreich für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Flüchtlinge mit Rechtsstellung der Genfer Flüchtlingskonvention sind österreichischen Staatsbürger*innen gleichgestellt und daher auch versichert.

Durch diese gesetzliche Unfallversicherung sind Unfälle geschützt, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen (zum Beispiel bei der Teilnahme an Vorlesungen oder praktischen Übungen). Die Versicherung gilt auch für Unfälle auf dem Weg zur Uni, zu entsprechenden Veranstaltungen oder auf dem Heimweg. Hier findest du mehr Informationen zur Unfallversicherung für Studierende.

Unfälle müssen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gemeldet werden. Die Formulare findest du unter www.auva.at.

Unfall- und Haftpflichtversicherung der ÖH

Als Mitglied der ÖH bist du automatisch unfall- und haftpflichtversichert. Die Versicherung läuft über die Generali Versicherungs AG. Den Beitrag dafür zahlst du zusammen mit dem ÖH-Beitrag jedes Semester. Du bist damit das ganze Jahr gegen Unfälle versichert – auf dem Hochschulgelände, auf dem Weg dorthin, bei Veranstaltungen der Hochschule oder der ÖH und auch in Studierendenheimen.

Mehr Infos zum Thema Versicherungen findest du hier.

Wichtig

Im Ernstfall musst du dich selbst um eine Versicherungsleistung kümmern und die Schadensmeldung bei der Generali Versicherungs AG einreichen!

Mehr Infos und Formulare findest du auf der Webseite der ÖH.

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Offenlegung gem. §25 Mediengesetz: Medieninhaber*in/Herausgeber*in Verein „aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg“Poststraße 1A-6850 DornbirnTel 05572-52212Mail: aha@aha.or.at Zentrales Vereinsregister (ZVR): 330514224 Vorstand Geschäftsleitung Simon Kresser, simon.kresser@aha.or.at Vereinszweck Das aha – Jugendinformationszentrum Vorarlberg (JIZ) ist ein gemeinnütziger, nicht-gewinn-orientierter Verein. Es ist ein soziales Dienstleistungsunternehmen und ein Ort informeller Bildung. Das aha betreibt im Auftrag des Landes Vorarlberg die aha card (Vorarlberger […]

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aktualisiert 01/2026