Zivildienst und Militär
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Militärdienst/Präsenzdienst
Der Militärdienst dauert 6 Monate.
Musterung/Stellung
Jeder männliche österreichische Staatsbürger wird in jenem Jahr, in welchem er 18 Jahre alt wird, vom Militärkommando schriftlich zur Stellung (Musterung) aufgefordert.Dabei wird festgestellt, ob du wehrtüchtig oder untauglich bist.
Am Ende der Musterung erhältst du eine Tauglichkeitsbescheinigung. Wenn du tauglich bist, kannst du zwischen dem Präsenzdienst (Bundesheer), dem Zivildienst oder dem Auslandsdienst wählen.
Ausführliche Informationen zum österreichischen Bundesheer gibt das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport.
Zivildienst
Die Dauer des Zivildienstes beträgt 9 Monate.
Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Deshalb hast du nur dann die Möglichkeit Zivildienst zu leisten, wenn du bei der Musterung als tauglich befunden wirst.
Nach Erhalt der Tauglichkeitsbescheinigung kannst du deine Zivildiensterklärung abgeben. Wichtig ist, dass du deine Zivildiensterklärung binnen 6 Monaten nach deiner Musterung abgibst, denn nur solange ist es rechtlich gewährleistet, dass du nicht zum Bundesheer eingezogen wirst. Auch nach dem Ablauf dieser 6 Monate hat man noch die Möglichkeit einen Zivildienstantrag zu stellen, der Antrag muss dann jedoch bis spätestens drei Tage vor einer Einberufung zum Präsenzdienst abgegeben werden.
Antragsformulare sind bei der Musterung oder bei der Zivildienstserviceagentur erhältlich.
Tipp: Suche dir selbst rechtzeitig (ca. 1 Jahr vorher) eine Stelle, an der du deinen Zivildienst leisten möchtest. Dann ist die Chance größer, dass du ihn in deiner Wunscheinrichtung ableisten kannst. Ansonsten wird dir eine Stelle von der Zivildienstserviceagentur zugewiesen.
Einsatzstellen und Termine findest du im Platzangebot des BMI.
Informationen zum ordentlichen Zivildienst, Zuweisungsfragen gibt die Zivildienstserviceagentur.
Zivildienst im Ausland / Auslandsdienst
Der Auslandsdienst ist ein gesetzlich erlaubter Ersatzdienst für den Zivildienst. Er dauert 12 Monate.
Arten des Auslandsdienstes
Gedenkdienst: Tätigkeit in Einrichtungen zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus
Friedensdienst: Tätigkeit im Rahmen von Vorhaben, die der Erreichung und Sicherung des Friedens dienen
Sozialdienst: Tätigkeit im Rahmen von Vorhaben, die der wirtschaftlichen oder sozialen Entwicklung eines Landes dienen
Damit du deinen Zivildienst als Auslandsdienst leisten kannst, musst du über eine vom Innenministerium anerkannte Trägerorganisation ins Ausland entsandt werden.
Ausführliche Informationen zum Auslandsdienst gibt die Zivildienstserviceagentur.
aktualisiert 05/2012, aha@aha.or.at
