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Wahllexikon
Begriffe rund um die Gemeindewahl
Ausschüsse
In der Gemeindevertretung werden viele unterschiedliche Themen behandelt, die in den Aufgaben- und Themenbereich der Gemeinde fallen. Ausschüsse bereiten diese Themen für die Entscheidungen in der Gemeindevertretung vor. Für verschiedene Themenbereiche gibt es unterschiedliche Ausschüsse (z. B. Bauausschuss, Kulturausschuss). Ausschüsse werden auch eingesetzt, um die Gemeindeverwaltung zu überwachen.
BürgermeisterIn
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ist die politische Spitze der Gemeinde und ist
neben dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung ein zentrales Organ der Gemeinde. Sie/er vertritt die Gemeinde nach außen, leitet das Gemeindeamt und führt den Vorsitz bei Sitzungen von Gemeindevorstand und Gemeindevertretung.
Gemeinde In Vorarlberg gibt es 96 Gemeinden. Im politischen Systems Österreich ist die Gemeinde die kleinste politische Einheit.
Gemeindevertretung – Stadtvertretung
Die Gemeindevertretung ist das „Parlament“ einer Gemeinde und trifft alle wesentlichen Entscheidungen im Bezug auf die Gemeinde. Die Größe der Gemeindevertretung - d.h. die Anzahl von gewählten GemeindevertreterInnen - hängt von der Zahl der EinwohnerInnen einer Gemeinde ab. In Städten heißt die Gemeindevertretung Stadtvertretung.
Gemeinderätin/Gemeinderat – Stadträtin/Stadtrat
Als Gemeinderätin/Gemeinderat wird ein Mitglied des Gemeindevorstandes bezeichnet. In Städten bezeichnet man sie als StadträtInnen.
Gemeindevorstand – Stadtrat
Der Gemeindevorstand ist die „Regierung“ der Gemeinde. Die Mitglieder des
Gemeindevorstands werden von der Gemeindevertretung gewählt. In Städten wird der Gemeindevorstand als Stadtrat bezeichnet. Dem Gemeindevorstand obliegen alle Aufgaben der Gemeinde, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Organen der Gemeinde vorbehalten sind.
aktualisiert Jänner 2010, aha@aha.or.at
