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Jugendschutz


Aufgabe des Jugendschutzes ist es, junge Menschen einerseits in ihrer Eigenverantwortlichkeit zu fördern und sie andererseits vor Gefahren für ihre gesunde Entwicklung zu schützen.

In Österreich ist das Jugendgesetz nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene Jugendgesetze. Für dich gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem du dich gerade aufhältst.

Bist du im Ausland, gilt das Jugendgesetz des Landes in dem du dich aufhältst.
Infos zum Jugendgesetz in anderen Ländern hier


Auszug aus dem Vorarlberger Jugendgesetz

Das Jugendgesetz gibt deinen Eltern und Erziehungsberechtigten einen rechtlichen Rahmen vor, innerhalb dem ihr konkrete Vereinbarungen (Ausgehzeiten) aushandeln könnt.
Die wichtigsten Punkte sind im Folder "Vorarlberger Jugendgesetz" abgedruckt, den du gratis in jedem aha abholen oder unter aha@aha.or.at bestellen kannst. Es gibt auch eine Version zum downloaden - die findest du hier.

Das gesamte Vorarlberger Jugendgesetz findest du unter:
http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/jugend_senioren/jugend/jugend/
weitereinformationen/vorarlbergerjugendgesetz/vorarlbergerjugendgesetz.htm

 


Endlich volljährig!

Bist du 18 Jahre alt, bist du volljährig. Hier haben wir für dich die wichtigsten Punkte aufgelistet, die sich für dich mit der Volljährigkeit ändern.


Information/Beratung

Wenn du Fragen zu deiner rechtlichen Situation hast oder mehr Informationen benötigst, zögere nicht, dich an Beratungs- und Informationsstellen zu wenden:


Weitere Informationen

Kinder- und Jugendrechte – International

 

aktualisiert: Juli 2009, aha@aha.or.at

 

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