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Als Jugendliche*r hast du bestimmte Rechte – aber auch Regeln, an die du dich halten musst. Mach dich schlau über das Jugendgesetz und erfahre, was für Kinder und Jugendliche in Vorarlberg gilt.

Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz

Das Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Vorarlberg. Im Jugendgesetz wird zum Beispiel festgelegt, wie lange du abends unterwegs sein darfst oder ab welchem Alter bestimmte alkoholische Getränke erlaubt sind. Es gibt dir und deinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten klare Regeln und Orientierung. Wenn du dich nicht an das Kinder- und Jugendgesetz hältst, kann das Folgen haben. Das kann zum Beispiel ein Beratungsgespräch, gemeinnützige Arbeit oder eine Geldstrafe sein.

Ausgehen und Altersnachweis

Du darfst nur so lange unterwegs sein, wie es in der Tabelle steht. Wenn eine erwachsene Aufsichtsperson dabei ist, darfst du länger bleiben. Das können deine Eltern oder Erziehungsberechtigten sein, oder eine andere erwachsene Person, die von ihnen die Aufsicht übernommen hat.

Auszug aus dem Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz.

Hinweis

Wenn deine Ausgehzeit endet, darfst du dich bis 5 Uhr morgens nicht mehr an öffentlichen Orten (zum Beispiel Park, Bar, öffentliches Verkehrsmittel …) aufhalten. Ausnahmen gelten nur, wenn es du dafür einen triftigen Grund hast, zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit.

Wenn du unterwegs bist, solltest du immer einen Altersnachweis dabei haben. Das ist zum Beispiel ein Reisepass, Personalausweis oder Führerschein. In Vorarlberg gilt auch die aha card als offizieller Altersnachweis nach dem Kinder- und Jugendgesetz. Deine aha card kannst du kostenlos hier beantragen.

Alkohol, Nikotin & Co

Nicht gebrannten Alkohol wie Bier, Wein und Sekt darfst du ab 16 Jahren trinken. Gebrannter Alkohol wie Schnaps, Wodka, Whiskey, Rum und Likör ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Achtung: Mischgetränke wie zum Beispiel Cocktails enthalten oft gebrannten Alkohol und sind deshalb erst ab 18 Jahren erlaubt. (diesen zweiten Satz habe ich ergänzt).

Die Regeln für Rauchen und alle Nikotin- und Tabakerzeugnisse sind strenger. Zigaretten, Tabak, Nikotinbeutel, Snus und Wasserpfeifen sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Das gilt auch für elektronische Produkte wie E-Shishas und E-Zigaretten (Vapes).

Wenn dich die Polizei mit Alkohol oder Nikotinprodukten erwischt, die du noch nicht haben darfst, kann sie dir diese abnehmen und vernichten.

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Medien

Wenn du unter 18 Jahre alt bist darfst du bestimmte Medien (zum Beispiel Filme), bestimmte Datenträger (zum Beispiel Computerspiele), bestimmte Gegenstände (zum Beispiel Softguns) und bestimmte Dienstleistungen (zum Beispiel Onlyfans) nicht kaufen, besitzen oder nutzen.
Das gilt vor allem für Inhalte, die:

  • Straftaten oder Gewalt verherrlichen,
  • Menschen beleidigen und ausgrenzen,
  • pornografische Darstellungen zeigen.
Zwei Burschen schauen in ein Smartphone

Reisen und Übernachten

Verreisen darfst du unter 18 Jahren nur mit der Erlaubnis deiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Mit ihrer Erlaubnis darfst du auch alleine – ohne erwachsene Begleitung – reisen.

Wenn du ohne Erwachsene unterwegs bist, solltest du eine unterschriebene Einverständniserklärung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten in der entsprechenden Landessprache dabeihaben. Vorlagen dafür bekommst du beim ÖAMTC.

Jugendschutz in Österreich

Infos zum Jugendschutz in Österreich findest du hier.

Wichtig

Du musst dich immer an die jeweiligen Vorschriften des Bundeslandes halten, in dem du dich gerade aufhältst. Informiere dich deshalb vorher über die dortigen Bestimmungen!

Jugendschutz in leichter Sprache

Jugendschutz im Ausland

Wenn du im Ausland bist, gilt jeweils das Jugendgesetz des Landes, in dem du dich aufhältst.
Deshalb solltest du dich vor deiner Reise darüber informieren, welche Regeln dort für dich als Jugendliche*r gelten.

Teste dein Wissen

Kennst du deine Rechte und Pflichten? Mach mit beim Quiz und teste dein Wissen!

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aktualisiert 06/2026